Hannover, 3. April 2020
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in Niedersachsen bittet die Landesregierung, auf die NBank hinsichtlich einer Präzisierung und klaren Kommunikation für die aktuellen Finanzierungsprogramme hinzuwirken.
In den vergangenen Tagen wurden die Antragsverfahren und Bedingungen vielfach geändert. Dies hat bereits zu erheblichen Verzögerungen in der Antragstellung der dringend im Mittelstand benötigten Mittel in Niedersachsen geführt.
Das aktuell gültige Antragsverfahren für die Zuschussprogramme erfordert eine Darstellung der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der Unternehmen. Die Angaben hinsichtlich der Ausgaben werden im Antrag mit Sach- und Finanzaufwand definiert und lediglich beispielhaft benannt.
Derzeit ist offensichtlich noch unklar, ob z. B. die Personalkosten, die für viele Mittelständler trotz ggf. beantragter Kurzarbeitsförderung noch eine erhebliche Kostenbelastung darstellen, in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen werden dürfen.
Auch gibt es unter den Bundesländern unterschiedliche Definitionen hinsichtlich der anzugebenden Ausgaben.
Die MIT Niedersachsen ist der Meinung, dass alle Kostenpositionen eines Unternehmens mit Ausnahme des Materialaufwandes in den Anträgen als Ausgaben berücksichtigt werden sollten.
Dies würde den Aufwand für die Unternehmen bei der Antragstellung vereinfachen und die Verfahren beschleunigen. Dieser Vorschlag sollte dann ggf. auch den anderen Bundesländern unterbreitet werden, um einheitliche Regelungen und einfache Verfahren zu ermöglichen.
Die NBank sollte die Klarstellung der Antragsparameter über die entsprechenden Kommunikationskanäle (Homepage, Newsletter etc.) zeitnah mitteilen.
Die Unternehmen warten auf klare Aussagen, da sie keine unrichtigen Angaben machen wollen, die ggf. später zu subventionsrechtlichen Konsequenzen führen könnten. Insofern ist eine Klarstellung sowohl im Sinne der Mittelständler als auch im Sinne der Förderinstitute vonnöten.